Redaktion bleibt getrennt
Werbliche Flächen müssten optisch, sprachlich und technisch von redaktionellen Inhalten getrennt sein.
Pakete 37–38 · AN-1801–1900
AktienNah macht zehn Erlös- und Transparenzbereiche, ihre Grenzen und ihren aktuellen Status öffentlich. Redaktionelle Urteile, Reihenfolgen, Werkzeuge und Lerninhalte bleiben frei von verdeckter Bezahlung.
Statusregister · geprüft 28.08.2026
Keine Werbenetzwerke, personalisierte Anzeigen oder bezahlten Platzierungen.
Keine provisionsvergüteten Links oder produktbezogenen Ranglisten.
Keine beauftragten oder finanzierten redaktionellen Beiträge.
Konzept und Freigabekriterien stehen; Preis, Vertrag und Bezahlung sind nicht aktiviert.
Der Lernrahmen ist vorbereitet; es gibt keinen Verkauf, Abschluss oder Renditenachweis.
Funktionsgrenzen und Freigabetests stehen; alle vorhandenen Rechner bleiben frei nutzbar.
Nutzungsrechte, Mandantentrennung und Supportgrenzen sind vorbereitet; es gibt keine Lizenzverträge.
Formate und Ticket-Gates sind definiert; es gibt keine Buchung, Zahlung oder Teilnehmerliste.
Auswahlmatrix und Ausschlüsse sind öffentlich; es bestehen keine Erlöspartnerschaften.
Der öffentliche Nullbericht dokumentiert aktive Erlöswege, Gegenleistungen und nächste Prüfung.
Werberichtlinie · AN-1801–1810
Falls Werbung später geprüft wird, gilt zuerst der Ausschlusskatalog. Anzeigen dürfen keine redaktionelle Nähe vortäuschen, Inhalte verdecken oder Anlageentscheidungen unter Druck setzen.
Werbliche Flächen müssten optisch, sprachlich und technisch von redaktionellen Inhalten getrennt sein.
Die Kennzeichnung steht vor oder unmittelbar am werblichen Inhalt – nicht versteckt im Footer oder hinter einem Link.
Keine Gewinnversprechen, Druckmittel, irreführenden Anlageangebote, verdeckten Empfehlungen oder bezahlten Positivurteile.
Finanzinteressen, Lernstand oder persönliche Notizen werden nicht für personalisierte Werbung genutzt.
Affiliate-Kennzeichnung · AN-1811–1820
Jeder mögliche Provisionsweg braucht einen individuellen Registereintrag und einen unmittelbar sichtbaren Hinweis. Auswahl und Kritik dürfen nicht von der Vergütung abhängen.
Affiliate-HinweisDieser Verweis wäre provisionsvergütet: Wenn du darüber kaufst, kann AktienNah eine Vergütung erhalten. Dein Preis ändert sich dadurch nicht. Auswahl, Reihenfolge und redaktionelle Einordnung bleiben davon unabhängig.
Gesponserte Inhalte · AN-1821–1830
Ein möglicher Sponsor darf Thema und Auftrag finanzieren, aber weder Ergebnis, Gegenargument, Quellenwahl noch Korrektur kontrollieren.
Auftraggeber, Finanzierung, Sachleistungen, Thema und Laufzeit werden vor Annahme dokumentiert.
„Anzeige“ oder „Finanziert von …“ steht vor dem Inhalt und bleibt in Vorschau, Teilen und Archiv sichtbar.
Sponsorinnen und Sponsoren erhalten weder Schlussfreigabe noch Anspruch auf positives Ergebnis, Ranking oder Link.
Aussagen, Risiken, Gegenargumente und Primärquellen durchlaufen denselben redaktionellen Check wie freie Inhalte.
Änderungen, Interessenkonflikte, Laufzeit und Beendigung bleiben öffentlich nachvollziehbar.
Digitale Kurse · AN-1841–1850
Ein späterer Kurs kann einen prüfbaren Arbeitsweg vertiefen. Er verspricht weder Rendite, Zertifizierung noch eine „richtige Aktie“ und ersetzt keine persönliche Anlageberatung.
Berichtsart, Zeitraum, Definition und Quelle sicher festhalten.
Gewinn, Bilanz und Cashflow mit einem nachvollziehbaren Rechenweg verknüpfen.
Annahmen, Bandbreiten und Sensitivitäten statt eines Kursziels dokumentieren.
Stärkstes Gegenargument und Bedingungen für eine Neubewertung formulieren.
Belege, offene Fragen und nächste Prüfung exportierbar zusammenführen.
Freigabegate vor jeder Aktivierung
Ein Erlösweg wird erst nach separater Entscheidung und vollständig bestandenem Gate aktiviert. Diese Seite ist Konzept und Transparenzstandard, kein Angebot.
Frage oder Interessenkonflikt melden →B2B-Lizenzen · AN-1861–1870
Ein möglicher Organisationseinsatz braucht einen klar begrenzten Lizenzgegenstand, getrennte Datenräume, sichtbare Quellen und eine ausdrückliche Grenze zur Anlageberatung.
Werk, Version, Medium, Nutzerkreis, Region, Dauer und erlaubte Bearbeitung ausdrücklich festhalten.
offenUrheber-, Quellen- und Markenhinweise bleiben sichtbar; redaktionelle Herkunft darf nicht verschleiert werden.
offenOrganisationen, Nutzerkonten, Exporte und Löschwege werden technisch und vertraglich voneinander getrennt.
offenEnthaltene Version, Pflegeumfang, Reaktionszeit und Ende des Zugangs werden vor Vertrag konkret beschrieben.
offenLernmaterial darf nicht als individuelle Anlageberatung, Vertriebssignal oder Produktfreigabe umetikettiert werden.
offenVeranstaltungen · AN-1871–1880
Drei mögliche Bildungsformate sind beschrieben. Vor einem ersten Termin müssen Ticketinformation, Datenschutz, Zugänglichkeit, Referierende und Absageregeln gemeinsam freigegeben werden.
Eine definierte Methode gemeinsam an einem neutralen Beispiel üben.
Originalbericht, Kennzahlen und offene Fragen Schritt für Schritt dokumentieren.
Zwei begründete Perspektiven mit Interessenangaben und Quellen gegenüberstellen.
Partnerauswahl · AN-1881–1890
Reichweite, Bekanntheit oder Budget ersetzen keine Eignung. Jeder Pflichtpunkt muss bestanden sein; ein Ausschlussgrund beendet die Prüfung.
Löst die Zusammenarbeit eine konkrete Lern-, Quellen- oder Zugänglichkeitsaufgabe besser?
Sind Eigentum, Vergütung, Provisionen, Beteiligungen und sonstige Gegenleistungen vollständig offengelegt?
Sind Kompetenz, Primärquellen, Datenstand, Fehlerweg und fachliche Grenzen überprüfbar?
Bleiben Auswahl, Gegenargument, Kennzeichnung, Veröffentlichung und Korrektur bei AktienNah?
Sind Laufzeit, Widerruf, Datenrückgabe, öffentliche Änderung und Beendigung geregelt?
Zehn vertiefende Lektionen